Kanarische Inseln Die Einschreibungsfrist als ZEC Unternehmen endet bald
Kanarische Inseln
Die Einschreibungsfrist als ZEC Unternehmen endet bald.
Hohe Steuerersparnis für europäische Unternehmen, die sich auf den Kanarischen Inseln gründen
John Goldacre, managing director von GoldAcre Estates, mit Firmensitz auf Fuerteventura, Kanarische Inseln, teilt mit, das europäische Unternehmen durch fehlende Information zur Steuergesetzgebung im Niedrigsteuergebiet Kanarische Inseln und deren Sonderstatus ZEC erhebliche Steuervorteile nicht nutzen.
Der Geltungsbereich dieser Steuervergünstigung für neugegründete Unternehmen erstreckt sich auf die Inseln GRAN CANARIA, TENERIFFA, LANZAROTE, FUERTEVENTURA, LA PALMA, EL HIERRO und LA GOMERA.
Unternehmen, die sich in diesem Bereich als ZEC Unternehmen gründen haben gegenüber Unternehnmen, die in anderen europäischen Bereichen agieren erhebliche Steuervorteile, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit extrem erhöhen.
Um sich auf den Kanarischen Inseln als ZEC Unternehmen niederzulassen herrschen momentan extrem günstfge Bedingungen. Mieten von Gewerbeflächen, sowie Immobilienpreise sind derzeit sehr günstig. Als Standort ist die Lage der kanarschen Inseln sehr gut. Die Anbindung an das europäische Festland ist unproblematisch. Flüge existieren in jedes euriopäische Land zu guten Konditionen. Fähr-und Schiffahrtslinien bieten eine Verbindung mit den Handelsmetroplolen der Welt.
Was ist die Kanarische Sonderzone?
Die Kanarische Sonderzone (ZEC) ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde, mit dem Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt und im Dezember 2006 verlängert, wobei die spanische Staatsregierung gemäß den Bestimmungen bezüglich der Genehmigungen das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren in Bezug auf die ZEC entsprechend angepasst hat (Titel V des Gesetzes 19/1994, geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 und durchgeführt durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007).
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.
Wo können sich die Unternehmen der ZEC ansiedeln?
Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:
· Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
· Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell dafür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.
Diese besonderen Gebiete, die sich in der Nähe der kanarischen Häfen und Flughäfen befinden, sind folgendermaßen verteilt:
» Gran Canaria: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete
· Hafen La Luz – Großballungsraum Las Palmas de Gran Canaria – Arucas
· Arinaga – Bahía de Formas
· Industriegebiet von Telde
· Flughafenpark – Las Majoreras
· Zona Noroeste
» Tenerife: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete
· Metropolitana
· Comarca del Valle de Güimar
· Comarca del Valle de la Orotava
· Hafengebiet von Santa Cruz de Tenerife
· Flughafengebiet – Industriegebeit von Granadilla – Complejo Medioambiental de Arico
» La Palma: 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete
· Zona Polígono Oeste
· Zona Polígono Este
» Fuerteventura: 25 Hektar
· Hafen von Puerto del Rosario – Flughafen von Fuerteventura – Ehemaliger Flughafen Los Estancos – Llano de la Casita (El Matorral) und Casa de Pancho Sanabria
» Lanzarote: 25 Hektar
· Los Mármoles – Altavista Ost – Logistikgebiet
» El Hierro: 25 Hektar
· El Majano – Meseta de Nisdafe – Gebiete neben Tiñorr
» La Gomera: 25 Hektar
· Industriegebiet von San Sebastián de La Gomera
Die Aufnahme eines Unternehmens ins ROEZEC
ABLAUF DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENSInvestoren, die sich in der ZEC niederlassen wollen, müssen zunächst einen Antrag beim Vorstand der Sonderzone stellen. Das Verfahren zur Erteilung der vorläufigen Genehmigung wird durch die Vorlage der folgenden Unterlagen in einem der Büros des Konsortiums eingeleitet:
· Vorgenehmigung zur Gründung eines ZEC-Unternehmens und Handbuch zur Erstellung des beschreibenden Berichts.
· Einen Beleg über die Hinterlegung der Eintragungsgebühr ins Offizielle Register der ZEC-Unternehmen (ROEZEC), alternativ kann eine Bürgschaft über den Betrag vorgelegt werden.
Der Vorstand der ZEC begutachtet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme in die ZEC. Eine entsprechende Mitteilung an die Bewerber erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung durch den Vorstand kann sich das Unternehmen ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC eintragen lassen, hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· Antrag auf Einschreibung ins ROEZEC.
· Steueridentifikationssnummer (CIF).
· Nachweis über die Vorlage der Gründungsurkunde am Handelsregister sowie eine einfache Abschrift dieser.
Gründung des ZEC-Unternehmens
Vor der Eintragung des Unternehmens ins ROEZEC ist eine neue Gesellschaft zu gründen und ins Handelsregister eintragen zu lassen. Bei dem zukünftigen ZEC-Unternehmen muss es sich um eine juristische Person neuer Gründung handeln, d.h. sie muss eine der juristischen Formen des Gesellschaftsrechts annehmen und gemäß den Bestimmungen der spanischen Gesetzgebung gegründet werden.
Die am häufigsten gewählten juristischen Gesellschaftsformen in Spanien sind:
· Die Sociedad Anónima (S.A., Aktiengesellschaft): Handelsgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindestkapital beträgt 60.101,21 Euro. Die Gesellschaft wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Neufassung des spanischen AG-Gesetzes, verabschiedet durch das Königliche Gesetzesdekret 1564/1989.
· Die Sociedad Limitada (S.L.,Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Handelsgesellschaft, deren Kapital in Gesellschaftsanteile aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindeststammkapital beträgt 3005,06 Euro, es gibt keine Obergrenze. Die S.L. wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz 2/1995 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die allgemeinen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft auf den Kanaren sind wie folgt:
1. Verfassung der Gesellschaftsstatuten und ihre notarielle Beurkundung.
2. Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer (CIF) bei der zuständigen Steuerbehörde und Steueranmeldung beim Finanzamt.
3. Eintragung der notariellen Gründungsurkunde ins Handelsregister.
GEBÜHREN
ZEC-Unternehmen haben folgende Gebühren zu entrichten:
1. die Eintragungsgebühr ins ROEZEC
2. eine jährliche Gebühr für den Verbleib im ROEZEC
Gesetzgebung der Kanarischen Sonderzone
Títel V des Gesetzes 19/1994 (geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006)
Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde und in dem neben anderen Vorteilen ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber den 20 – 25 % im übrigen Staatsgebiet. Gesellschaften, die beschließen, sich in der ZEC anzusiedeln, genießen eine weitere Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer für Nichtansässige zählt, sowie die vollständige Befreiung von indirekten Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderzone ausgeübt werden. Da sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt und zwar durch das Gesetzesdekret 2/2000 vom 23.Juni, welches später durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember geändert und durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007 vom 28. Dezember durchgeführt wurde (Verordnung über das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanarischen Inseln).
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2019, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich.
GoldAcre Estates kooperiert mit spezialisierten Steuerberatungsgesellschaften und Anwälten, die sich auf die Gründung und Eintragung von Unternehmen als ZEC Unternehmen konzentrieren.
John Goldacre und seine Gesellschaft GoldAcre Esates S.L., kann interessierten Unternehmen als kompetentes Unternehmen im Wohn und Geschäftsimmobilienbereich versichern, perfekte Konditionen für eine Neugründung oder Eröffnung einer Schwesterfirma schon existierender Unternehmen, zu schaffen. Das günstige Preisgefüge auf den kanarischen Inseln bietet hier eine perfekte Grundlage sowohl einen Firmensitz als auch eine Wohnimmobilie zu erstehen oder zu mieten.
Weitere Information können Sie per e mail unter info@goldacre-estates.com anfordern
Labels: fuerteventura, goldacre estates, Immobilienpreise, Kanarische Inseln, Kanarische Sonderzone, spain, zec
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